Startseite

Aufhebungsvertrag und Abfindung: Beratung in Kassel

Ein Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis zu einem vereinbarten Termin beenden. Dabei geht es häufig um wesentlich mehr als die Höhe der Abfindung. Jens Braun, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2002, unterstützt bei BFS Rechtsanwälte in Kassel Arbeitnehmer bei der Prüfung und Arbeitgeber bei der Gestaltung solcher Vereinbarungen.

Vor der Unterschrift prüfen: Lassen Sie sich erklären, welche Ansprüche Sie aufgeben und welche Folgen die Vereinbarung haben kann. Teilen Sie uns bitte mit, ob eine Frist zur Annahme des Angebots gesetzt wurde.

0561 / 81669-0 anrufen · Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Welche Regelungen sind wichtig?

  • Beendigungsdatum: Wann endet das Arbeitsverhältnis, und wie verhält sich der Termin zur geltenden Kündigungsfrist?
  • Abfindung: Welche Summe ist vereinbart, wann ist sie fällig und an welche Voraussetzungen ist sie gebunden?
  • Freistellung und Urlaub: Besteht eine Arbeitspflicht bis zum Ende, und wie werden Urlaub oder Zeitguthaben behandelt?
  • Vergütung: Was gilt für Gehalt, Bonus, Provisionen und sonstige offene Ansprüche?
  • Arbeitszeugnis: Welche Regelung wird zu Inhalt, Bewertung und Erteilung getroffen?
  • Ausgleichsklauseln: Welche Ansprüche sollen mit der Vereinbarung erledigt sein?

Auch die Rückgabe von Arbeitsmitteln, ein Dienstwagen oder nachvertragliche Pflichten können relevant sein. Die einzelnen Regelungen sollten als Gesamtpaket zu Ihrer Situation passen.

Welche Abfindung ist angemessen?

Bei einem frei verhandelten Aufhebungsvertrag gibt es keine allgemein verbindliche Abfindungsformel. Die rechtliche Ausgangslage, die Interessen beider Seiten und die übrigen Vertragsbedingungen beeinflussen das Verhandlungsergebnis. Eine häufig genannte Faustformel ersetzt deshalb keine Prüfung.

Die gesetzliche Berechnung in § 1a KSchG betrifft einen besonderen Fall der betriebsbedingten Kündigung unter weiteren Voraussetzungen. Sie ist kein allgemeiner Anspruch bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Folgen für das Arbeitslosengeld berücksichtigen

Wer an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt, muss mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld berücksichtigen. Insbesondere kann eine Sperrzeit in Betracht kommen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt und welche weiteren Auswirkungen die Vereinbarung hat, hängt von den konkreten Umständen ab. Eine vereinbarte Abfindung bedeutet nicht, dass diese Fragen bereits geklärt sind.

So läuft die Vorbereitung der Beratung ab

Halten Sie den vollständigen Vertragsentwurf, Ihren Arbeitsvertrag mit Nachträgen, aktuelle Gehaltsabrechnungen und die bisherige Korrespondenz bereit. Hilfreich sind außerdem Angaben zu Beschäftigungsbeginn, Urlaub, Zeitguthaben, variabler Vergütung und Ihren beruflichen Plänen. Im Gespräch werden Ihre Ziele, die angebotenen Bedingungen und mögliche Änderungen besprochen.

Häufige Fragen

Muss ich einen angebotenen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Ein Aufhebungsvertrag setzt eine Einigung voraus. Ein Angebot verpflichtet Sie nicht zur Annahme. Welche Alternativen bestehen und wie Sie auf eine gesetzte Frist reagieren, sollte anhand Ihrer Situation geprüft werden.

Genügt eine Vereinbarung per E-Mail?

Für die Beendigung durch einen Aufhebungsvertrag schreibt § 623 BGB die Schriftform vor; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Lassen Sie deshalb auch die formalen Anforderungen prüfen.

Was kostet eine Vertragsprüfung?

Die Vergütung richtet sich nach dem konkreten Auftrag und einer gegebenenfalls getroffenen Vereinbarung. Klären Sie bei der Anfrage, ob Sie zunächst eine Beratung, die Prüfung des Entwurfs oder auch Verhandlungen wünschen. Bei einer Rechtsschutzversicherung ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Deckung besteht.

Aufhebungsverträge für Arbeitgeber

Eine tragfähige Vereinbarung sollte die Beendigung und die verbleibenden gegenseitigen Pflichten verständlich regeln. Weitere Informationen zur Unterstützung von Unternehmen finden Sie unter Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

Kontakt zu Jens Braun

Jens Braun – Fachanwalt für Arbeitsrecht
BFS Rechtsanwälte · Königstor 23 · 34117 Kassel
0561 / 81669-0 · info@bfs-anwaelte.de

Zur Übersicht Arbeitsrecht in Kassel

Rechtliche Grundlagen: § 623 BGB, § 159 SGB III, § 1a KSchG. Allgemeine Informationen; die Beurteilung des Einzelfalls erfordert eine individuelle Prüfung.

© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 05.10.2026