Kosten
Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es ist die gesetzliche Grundlage für die Kosten, die durch die Tätigkeit des Rechtsanwalts entstehen.Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem so genannten Streit- oder Gegenstandswert. Alternativ bieten wir den Abschluss einer Gebührenvereinbarung auf Grundlage eines pauschalen Stundenhonorars an. Eine solche Abrechnung ist für beide Seiten leichter kalkulierbar und macht den Umfang der Tätigkeit für Sie transparent.
Insbesondere auch in Inkassoangelegenheiten ermöglichen wir Ihnen, Ihre Forderungen zu besonderen Konditionen beizutreiben. Sprechen Sie uns hierzu bitte an.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, bemühen wir uns um die Einholung einer Deckungszusage Ihrer Versicherung und rechnen mit dieser unmittelbar ab.
Wünschen Sie eine regelmäßige Rechtsberatung, empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Beratungsvertrages. In diesem Fall zahlen Sie eine Pauschale, unabhängig davon, wie oft oder wie lange Sie die anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Um die aktuellen Gebühren zu erfahren melden Sie sich einfach bei uns.