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Wassergebühren

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Stadt zurück

Mit Beschluss vom 09.10.2024 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Satdt zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.11.2023 rechtskräftig, AZ: 5 A 1307/17. Danach sind bei der Gebührenkalkulation Erlöse und Einnahmen dann zu berücksichtigen, wenn ihnen Kosten der Einrichtung zugrunde lagen. Nach diesem Kostengrundsatz ist es systemgerecht, von den ansatzfähigen Kosten im Rahmen der Gebührenkalkulation etwaige Einnahmen dann abzuziehen, wenn sie ebenfalls in einem ausreichend engen Zusammenhang mit der durch die Einrichtung vorgesehenen Leistungserbringung stehen oder ihrer Erzielung Kosten der Einrichtung zugrunde liegen. (...) Die Beklagte hat die von ihr vereinnahmte Konzessionsabgabe nicht als gebührenmindernde Einnahme in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

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Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Stadt zurück

Mit Beschluss vom 09.10.2024 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Satdt zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.11.2023 rechtskräftig, AZ: 5 A 1307/17. Danach sind bei der Gebührenkalkulation Erlöse und Einnahmen dann zu berücksichtigen, wenn ihnen Kosten der Einrichtung zugrunde lagen. Nach diesem Kostengrundsatz ist es systemgerecht, von den ansatzfähigen Kosten im Rahmen der Gebührenkalkulation etwaige Einnahmen dann abzuziehen, wenn sie ebenfalls in einem ausreichend engen Zusammenhang mit der durch die Einrichtung vorgesehenen Leistungserbringung stehen oder ihrer Erzielung Kosten der Einrichtung zugrunde liegen. (...) Die Beklagte hat die von ihr vereinnahmte Konzessionsabgabe nicht als gebührenmindernde Einnahme in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

Der EuGH hat am 14.05.2019 ein Urteil zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit gesprochen. Geklagt hatte in Spanien eine Gewerkschaft (CCOO) gegen die Deutsche Bank SAE aufgrund fehlender Arbeitszeiterfassung. Die grundlegenden Themen dabei waren die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und die Erfassung der Überstunden.

Der saarländische Verfassungsgerichtshof gab der Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers statt, der gegen die Verurteilung wegen eines Tempoverstoßes geklagt hatte.

Verfall von Urlaubsansprüchen

Neue Rechtsprechung

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Arbeitgeber gehalten, „konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihn - erforderlichenfalls förmlich - auffordert, dies zu tun“. Der Arbeitgeber hat klar und rechtzeitig mitzuteilen, dass der Urlaub am Ende des Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums verfallen wird, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht nimmt. (Pressemitteilung Nr. 9/19 Bundesarbeitsgericht)

© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 12.11.2024