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Arbeitszeugnis prüfen lassen in Kassel

Passt die Tätigkeitsbeschreibung zu Ihrer tatsächlichen Arbeit? Ist die Beurteilung vollständig und verständlich? Jens Braun, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2002, berät bei BFS Rechtsanwälte in Kassel zu Arbeitszeugnissen und möglichen Änderungsansprüchen.

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Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht nach § 109 GewO ein Anspruch auf ein Zeugnis. Ein einfaches Zeugnis enthält Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Arbeitnehmer können verlangen, dass zusätzlich Leistung und Verhalten beurteilt werden; dann handelt es sich um ein qualifiziertes Zeugnis.

Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Versteckte Aussagen durch Merkmale oder Formulierungen, die etwas anderes vermitteln sollen als der erkennbare Wortlaut, sind nicht zulässig.

Worauf kommt es bei der Prüfung an?

  • Beschäftigung und Aufgaben: Sind Zeitraum, Position, wesentliche Tätigkeiten und Verantwortung zutreffend beschrieben?
  • Leistungsbeurteilung: Passen die einzelnen Bewertungen und die zusammenfassende Beurteilung zusammen?
  • Verhalten: Ist die Beurteilung im jeweiligen beruflichen Umfeld vollständig und nachvollziehbar?
  • Gesamtwirkung: Gibt es Widersprüche, missverständliche Formulierungen oder auffällige Auslassungen?
  • Vereinbarungen: Entspricht das Zeugnis einer bereits im Aufhebungsvertrag oder Vergleich getroffenen Regelung?

Eine einzelne Formulierung lässt sich nicht immer sinnvoll isoliert bewerten. Wichtig sind der gesamte Text, die ausgeübte Tätigkeit und die Tatsachen, die eine verlangte Änderung begründen können.

Was tun, wenn das Zeugnis nicht stimmt?

Benennen Sie zunächst, welche Angaben aus Ihrer Sicht falsch oder unvollständig sind. Halten Sie dazu Unterlagen bereit, zum Beispiel eine Stellenbeschreibung, frühere Beurteilungen oder ein Zwischenzeugnis. Im Beratungsgespräch lässt sich prüfen, welche Änderungen begründet verlangt werden können und wie diese gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden sollten.

Ob eine bessere Bewertung durchsetzbar ist, hängt von der Ausgangslage und den verfügbaren Nachweisen ab. Eine bestimmte Zeugnisnote lässt sich nicht unabhängig vom Einzelfall zusagen.

Diese Unterlagen sind hilfreich

Für die Vorbereitung benötigen Sie das vollständige Zeugnis, Ihren Arbeitsvertrag, eine Beschreibung Ihrer Aufgaben und vorhandene Zwischenzeugnisse oder Leistungsbeurteilungen. Legen Sie außerdem einen Aufhebungsvertrag, gerichtlichen Vergleich oder Schriftwechsel vor, wenn darin bereits Zeugnisfragen behandelt werden. Teilen Sie bei Ihrer Anfrage mit, wann Sie das Zeugnis erhalten haben und ob Fristen vereinbart oder genannt wurden.

Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis

Ist ein elektronisches Arbeitszeugnis zulässig?

§ 109 Absatz 3 GewO erlaubt ein Zeugnis in elektronischer Form mit Einwilligung des Arbeitnehmers. Ob das konkret übermittelte Dokument die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ist gesondert zu prüfen; eine einfache Datei ist nicht automatisch ausreichend.

Kann ich eine Korrektur beliebig lange verlangen?

Warten Sie mit der Prüfung möglichst nicht unnötig lange. Je nach Anspruch und Vereinbarungen können Fristen sowie die Umstände einer verspäteten Geltendmachung relevant werden. Bringen Sie deshalb auch Ihren Arbeitsvertrag zur Beratung mit.

Was kostet die Prüfung?

Die Kosten hängen davon ab, ob Sie eine Beratung zum Text, konkrete Änderungsvorschläge oder eine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber wünschen. Klären Sie den gewünschten Umfang und die Vergütung bei der Anfrage. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten nur im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes.

Unterstützung für Arbeitgeber

Auch bei der Erstellung eines Zeugnisses oder einer Auseinandersetzung über dessen Inhalt kann rechtliche Beratung sinnvoll sein. Weitere Informationen finden Sie unter Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

Ihr Ansprechpartner

Jens Braun – Fachanwalt für Arbeitsrecht
BFS Rechtsanwälte · Königstor 23 · 34117 Kassel
0561 / 81669-0 · info@bfs-anwaelte.de

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Rechtliche Grundlage: § 109 GewO. Allgemeine Informationen; die Beurteilung des Einzelfalls erfordert eine individuelle Prüfung.

© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 05.10.2026