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Mietrecht: Bei Nichtzahlung der Kaution kann Vermieter fristlos kündigen

Neue Entscheidung des Landgerichts Berlin

Das Landgericht Berlin hat eine Räumungsklage zu Gunsten des Vermieters entschieden. der Mieter hatte vertraglich eine Zahlung einer Barkaution vereinbart, diese aber nicht gezahlt, woraufhin der Vermieter ihn zur Zhalung mahnte. Danch kündigte er fristlos.

Das Gericht entschied, dass das Mietverhältnis war durch die fristlose Kündigung wirksam beendet worden sei. Gemäß § 543 Abs. 1 BGB liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung vor, wenn dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Die Nichtzahlung der Kaution stellt grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters dar, weil die Zahlung einer Kaution einem legitimen Sicherungsinteresse des Vermieters diene (LG Berlin, Urteil v. 17.10.11, Az. 67 S 58/11)

© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 23.04.2024