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Ab dem 01.12.2020 gilt voraussichtlich die WEG-Reform

WEG-Reform

Bauliche Veränderungen sollen danach einfacher umzusetzen sein. Es genügt nunmehr ein Mehrheitsbeschluss.

Der Verwalter erhält mehr Kompetenzen. Die Idee war, ihn gleich einem Geschäftsführer zu setzten. Ganz so umfangreich ist die Hausverwaltung nun aber nicht mit Befugnissen ausgestattet, wie dies ursprünglich geplant war. Nach §26 WEG neuer Fassung dürfen sich gewerbliche Hausverwalter zertifizierte Verwalter nennen, wenn sie diesbezüglich eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer absolviert haben.

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© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 26.04.2024