Startseite

Beweislastverteilung bei Heizkostenabrechnung

BGH: Recht auf Belegeinsicht

Bundesgerichtshof stellt Rechte der Mieter bei Heizkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung klar und konkretisiert diese

Bei einer Betriebskostennachzahlung, die der Mieter aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zu tragen hat, muss der Vermieter nachzuweisen, dass er die angefallenen Betriebskosten richtig erfasst und verteilt hat. Dies betrifft die Heizkostenabrechnung. Der Mieter hat Anspruch auf Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung. Verweigert der Vermieter die Einsicht in die Originalbelege, steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich des Nachzahlungsanspruches des Vermieters zu. BGH Urteil vom 07.02.2018 - VIII ZR 189/17

Veröffentlicht: 22.02.2018

© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 16.04.2024