Erfolg für Wasserkunden
Wassergebührenbescheid der Stadt Kassel rechtswidrigDas Verwaltungsgericht Kassel hat in einem Urteil AZ. 6K1347/12Ks die Berechnung der Höhe der Wassergebühren der Satdt Kassel für rechtswidrig erklärt.
Das Gericht kommt im wesentzlichen zu der Auffassung, dass die Kalkulation der Wassergbühren unter Einbezihung einer Konzessionsabgabe rechtswidrig ist. Das Gericht stellte fest, dass die Gebührensatzregelung in der Satzung unwirksam sei.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Diese Regelung noch heute angewandt wird. Sinnvoll ist es daher, gegen Wassergebührenbescheide Widerspruch einzulegen, auch wenn das vorgenannte Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Veröffentlicht: 04.07.2017