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Erfolg für Wasserkunden

Wassergebührenbescheid der Stadt Kassel rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Kassel hat in einem Urteil  AZ. 6K1347/12Ks die Berechnung der Höhe der Wassergebühren der Satdt Kassel für rechtswidrig erklärt.

Das Gericht kommt im wesentzlichen zu der Auffassung, dass die Kalkulation der Wassergbühren unter Einbezihung einer Konzessionsabgabe rechtswidrig ist. Das Gericht stellte fest, dass die Gebührensatzregelung in der Satzung unwirksam sei.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Diese Regelung noch heute angewandt wird. Sinnvoll ist es daher, gegen Wassergebührenbescheide Widerspruch einzulegen, auch wenn das vorgenannte Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Veröffentlicht: 04.07.2017

© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 19.04.2024