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Wohnungsverkäufer haftet für Schimmel bei Kenntnis

Immobilienrecht

Verschweigt der Wohnungsverkäufer dem Käufer ein Gutachten, aus dem sich Mängel in der Wohnung ergeben, haftet er dem Erwerber, LG Augburg, AZ: 11 O 1404/10 

Der Verkäufer einer vermieteten Eigentumswohnung hatte dem Erwerber v erschwiegen, dass der Mieterwegn Schimmel die Miete gemindert hatte. Das gerichtliche Sachverändigengutachten, welches vom Gericht im Hinblick auf den Mietrechtsstreit eingeholt worden war, stellte jedoch einen aumangel fest.

Der Verkäufer hatte sich egenüber dem Erwerber auf seinen vertraglichen Haftungsaushluss berufen. Dies ließ das Gericht nicht zu. Er hätte den Erwerber über das Gutachten und das Ergebnis des Rechtsstreits informieren müssen. Die Klage des Erwerbers auf Minderung hatte Erfolg. 

© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 19.04.2024