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Hohe Heizkosten

Keine Pflicht zur Außendämmmung

Auch wenn der Heizverbrauch überdurschnittlich ist, ist der Vermieter nicht verpflichtet eine Außendämmung anzubringen

Ein überdurschnittlicher Heizverbrauch verpflichtet den Vermieter nicht  zur  Anbringung einer Außendämmung. So entschied jetzt das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 30.07.2014.

Der Mieter war der Ansicht, der Vermieter verstoße gegen das Wirtschaftlichkeitgebot, da die Heizkosten sehr hoch waren. Tatsächlich war die Heizernergie, die das Gebäude benötigte überdurchnschnittlich hoch. Hierin sah das Gericht aber keine Pflichtverletzung des Vermieters. Auch wenn die Heizanlage alt ist und das Haus ungedämmt, berechtigt das nicht zum Einbehalt einer Nachforderung aus einer Heiz- oder Betriebskostenabrechnung. Dies stelle nämlich keinen Mangel dar. Der Mieter musste die Nachzahlung leisten. (Landgericht Berlin, 65 S 12/14)

© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 18.04.2024