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Aktuelle Rechtsprechung des BGH

Neue Rechtsprechung des BGH zu Renovierungen stärkt Rechte der Mieter

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel im Mietvertrag, die den Mieter die Renovierung während der Mietzeit auferlegt, dann unwirksam, wenn dem Mieter eine unrenovierte Wohnung übergeben wurde.
Insbesondere ist auch eine Quotenabgeltungsklausel unwirksam, wenn bei Anbeginn des Mietvertrages die Wohnung unrenoviert war. Denn der Mieter müsste gegebenenfalls die Wohnung in einem besseren Zustand zurückgeben, als er sie erhalten hat. Der Mieter müsste nämlich Gebrauchsspuren des Vormieters beseitigen.

Aufgrund dessen ist die formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen  und auch die  Geltendmachung von Kosten  nach eine Quoteabgeltungsklausel unwirksam .

BGH, 18. März 2015, VIII ZR 185/14

© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 18.04.2024