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Eigenbedarf gegenüber alten Mietern nur aus besonders gewichtigen Gründen

Eigenbedarfskündigung

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Mieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnis im Fall einer Eigenbedarfskündigung verlangen können, Urteil v. 12.03.19, Az. 67 S 345/18.

Die Mieter konnten aufgrund des hohen Alters die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.

Die Fortsetzung des Mietverhältnisses ist nur dann nicht geboten, wenn der Vermieter besonders gewichtige persönliche oder wirtschaftliche Nachteiel für den Fortbestand des Mietverhältnisses geltend machen kann. Diese müssen über das normale berechtigte Interesse an einer Eigenbedarfskündigung hinausgehen.

© BFS Anwälte Kassel
Datum des Ausdrucks: 18.04.2024