Rückstand mit mehr als einer Monatsmiete
MietrechtUrteil des BGH vom 10.10.2012
Bei Rückstand von mehr als einer Monatsmiete droht die Kündigung
Der BGH hat jetz entschieden, dass der Vermieter die ordentlcihe Küdigung aussprechen kann, wenn der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist. Obwohl die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht voliegen. Zum Mietzins gehören auch die Vorauszahlunen auf die Betriebs- und Heizkosten, BGH - VIII ZR 107/12.
Dies bedeutet, dass derRückstand von einer Miete und einem Cent eine ordentliche Kündigung des Vermieters rechtfertigen. Zu beachten ist, dass § 569 Abs.3 Nr. 3 BGB ncht anwendbar ist.