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wirksame Satzung erforderlich

Straßenbeitragsrecht

Wenn zum Zeipunkt der Entscheidung über Baumaßnahmen keine wirksame Straßenbeitragssatzung vorliegt, ist sie Straßenbeitragsfrei.

Das Verwaltungsgericht Halle hat in einer Entscheidung vom 20.09.2010- AZ. 2 A 292/09 festgetstellt, dass zu Beginn der streitigen Baumaßnahme eine Satzng vorliegen muss. Etwas anderes kann gelten, wenn in der späteren  Satzung Rückwirkungsregelungen enthalten sind.

Maßgebend sei der Zeitpunkt über die Entscheidung einer abrechenbaren Baumaßnahme. Zu diesem Zeipunkt muss eine Satzng vorgelegen haben. Ist das nicht der Fall, ist die Straßenbaumaßnahme beitragsfrei.

Veröffentlicht: 14.07.2015

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Datum des Ausdrucks: 17.04.2024