Rechtsstreit über die Wassergebühren in Kassel an Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen
Wassergebühren KasselDas Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung nun das Verfahren an den hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Aktenzeichen: 9 B 52.18).
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Leitsatz begründet, kann unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Vorausleistungsbescheid auch dann zulässig sein, wenn sich dieser wegen eines bestandskräftigen endgültigen Gebührenbescheides erledigt hat .
Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid über die Vorauszahlung von Wassergebühren aus dem Jahre 2013 . Hierbei geht es immer noch um die Frage, ob die Stadt Kassel in ihrer Kalkulation Positionen eingestellt hat, welche nicht auf die Verbraucher umlagefähig sind. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage als unzulässig abgewiesen.