Rechtsstreit über die Wassergebühren in Kassel an Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen

Wassergebühren Kassel

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung nun das Verfahren an den hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Aktenzeichen: 9 B 52.18).

Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Leitsatz  begründet, kann unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr einer Fortsetzungsfeststellungsklage  gegen eine Vorausleistungsbescheid auch dann zulässig sein, wenn sich dieser wegen eines bestandskräftigen endgültigen Gebührenbescheides erledigt hat .

 Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid über die Vorauszahlung von Wassergebühren  aus dem Jahre 2013 . Hierbei geht es immer noch um die Frage, ob die Stadt Kassel  in ihrer Kalkulation  Positionen eingestellt hat,  welche nicht  auf die Verbraucher  umlagefähig sind.  Der hessische Verwaltungsgerichtshof hatte  die Klage als unzulässig abgewiesen.

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Datum des Ausdrucks: 20.04.2024